Einverständniserklärung
Mit der Anmeldung meines Kindes zum Minizeltlager 2026 erkläre ich Folgendes:
1. Teilnahme & Aufsicht
Ich melde mein Kind verbindlich zum Zeltlager an und bestätige, dass ich erziehungsberechtigt bin.
Ich bestätige, dass ich die rechtzeitige An- und Abreise meines Kindes gewährleisten kann, um den Ablauf nicht zu stören.
Mir ist bewusst, dass mein Kind während der Veranstaltung der Aufsicht der eingesetzten Betreuerinnen und Betreuer untersteht.
Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an allen geplanten Programmpunkten und Aktivitäten im Rahmen des Zeltlagers teilnimmt.
2. Medizinische Versorgung im Notfall
Ich bin damit einverstanden, dass die Betreuerinnen und Betreuer im Bedarfsfall:
- kleinere Verletzungen vor Ort versorgen (z. B. Pflaster, Kühlpack),
- mein Kind bei medizinischer Notwendigkeit zu einem Arzt bringen,
- in Notfällen den Rettungsdienst verständigen.
Ich bin darüber informiert, dass ich - sofern es die Situation zulässt - vorab oder schnellstmöglich über notwendige ärztliche Maßnahmen informiert werde.
Soweit organisatorisch möglich und medizinisch vertretbar, wird angestrebt, dass ich mein Kind selbst zu einem Arzt begleite und anschließend wieder zum Zeltlager bringe.
Ist dies nicht möglich oder liegt eine dringende Situation vor, dürfen die Betreuer im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
Ich stelle sicher, dass ich während des Zeltlagers unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar bin.
3. Gesundheitsangaben & Medikamente
Ich bestätige, dass ich alle relevanten gesundheitlichen Informationen meines Kindes (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen oder sonstige Besonderheiten) vollständig und wahrheitsgemäß angegeben habe.
Falls mein Kind regelmäßig oder im Bedarfsfall Medikamente benötigt, informiere ich die Lagerleitung vor Beginn der Veranstaltung persönlich über Art und Dosierung.
4. Schwimmfähigkeit
Ich bestätige, dass ich die Angaben zur Schwimmfähigkeit meines Kindes im Anmeldeformular korrekt gemacht habe.
Mir ist bewusst, dass falsche Angaben zu einer Gefährdung meines Kindes führen können.
5. Haftung & persönliche Gegenstände
Mir ist bekannt, dass für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
Ich nehme zur Kenntnis, dass elektronische Geräte (z. B. Handy, Smartwatch etc.) grundsätzlich zu Hause bleiben sollen.
6. Foto- und Videoaufnahmen
Mir ist bekannt, dass während des Zeltlagers im Rahmen der Vereinsarbeit Fotos und gegebenenfalls Videos entstehen können, auf denen auch Kinder abgebildet sein können.
Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins (z. B. Vereinswebsite, Social-Media-Kanäle, Vereinsheft oder andere vereinsbezogene Veröffentlichungen).
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es nicht vorgesehen ist, jedes Kind gezielt oder regelmäßig abzubilden. Eine Veröffentlichung erfolgt lediglich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Zeltlager.
Sollte ich nicht wünschen, dass mein Kind auf solchen Aufnahmen erscheint, informiere ich die Lagerleitung vor Beginn der Veranstaltung schriftlich.
Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Zeltlager unabhängig von dieser Entscheidung ist.
Eine namentliche Zuordnung der abgebildeten Kinder erfolgt nicht.
7. Datenschutz
Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten meines Kindes zum Zweck der Organisation und Durchführung des Zeltlagers einverstanden.
Mir ist bekannt, dass die Daten vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
8. Zeltgröße & Platzorganisation
Mir ist bewusst, dass die zur Verfügung stehende Zeltfläche begrenzt ist und eine faire sowie sichere Platzverteilung für alle Teilnehmenden gewährleistet werden muss.
Ich verpflichte mich daher, für mein Kind ein alters- und gruppengerechtes Zelt mitzubringen.
Es ist nicht vorgesehen, dass für wenige Kinder überdimensionierte Zelte (z. B. große Mehrpersonenzelte mit Vorraum) aufgebaut werden.
Mir ist bekannt, dass die Lagerleitung im Interesse der Gesamtorganisation und Sicherheit berechtigt ist, über die Platzierung und Zulassung von Zelten zu entscheiden.
Sollte ein mitgebrachtes Zelt die vorhandene Fläche unverhältnismäßig beanspruchen oder organisatorische Probleme verursachen, kann die Lagerleitung verlangen, dass ein angemessenes kleineres Zelt verwendet wird.
Ist dies nicht möglich, kann die Teilnahme aus organisatorischen Gründen ggf. nicht erfolgen.